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Gründung 1885
Nachgründung 1951
Satzung Die vollständige Satzung liegt vor und ist über den Vorstand einsehbar.
Satzung gekürzt § 1 Name und Zweck 1. Der Taunusklub Zweigverein Usingen e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts - Steuerbegünstigte der Abgabenverordnung
2. Der Verein dient folgenden Aufgaben 2.1 Pflege des Wanderns und Heimatgedanken 2.2 Fördern von Gemeinschaftswandern und sonstiger Veranstaltung 2.3 Dokumentieren von Wanderwegen, Wandertafeln und Wegweisern 2.4 Einsatz für die Anlage und Unterhaltung von Wanderwegen, Schutzhütten, Aussichtspunkten und Rastplätzen 2.5 Einsatz für Natur und Landschaftsschutz 2.6 Pflege der Jugendarbeit und Förderung des Jugendwandern
3. Der Verein ist frei und unabhängig von konfessionellen und politischen Bindungen.
§ 6 Mitgliedsbeitrag
1. Über die Höhe des jährlichen Beitrags beschließt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands (zur Zeit 15 Euro, zahlbar jährlich im voraus durch Bankeinzugsermächtigung).
§ 8 Mitgliederversammlung
4. Die Jahreshauptversammlung im Frühjahr eines jeden Jahres wählt die Mitglieder des Vorstandes auf die Dauer von 2 Jahren. Vorstandmitglieder werden gewählt in geraden und ungeraden Jahren nach Satzungsfestlegung.
§ 9 Vorstand
Der Vorstand leitet und regelt die Geschäfte des Vereins und verwaltet das Vereinsvermögen.
Versicherung Jedes Mitglied ist über den Hauptverein versichert.
Wanderordnung Eine Satzung zur Wanderordnung liegt vor und ist über den Vorstand einsehbar.
Auszeichnungen Mitglieder, die mindestens an 10 Wanderungen im Jahr teilgenommen haben, werden am Jahresende ausgezeichnet.
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